Beschwerdeverfahren Arvato Payment Solutions GmbH mit der Marke AfterPay

Die Arvato Payment Solutions GmbH bietet mit AfterPay Online-Shops die Abwicklung von Zahlungen per „Offener Rechnung“, Lastschriften und Ratenzahlung durch deren Endkunden an.

AfterPay richtet das Beschwerdemanagement an dem Rundschreiben der BaFin „Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement“ aus, bei Unzufriedenheit in Bezug auf die Erbringung der nach ZAG beaufsichtigten Dienstleistung (Zahlungsdienst) eröffnen wir Ihnen zur gezielten Bearbeitung Ihres Anliegens den unten angegebenen Weg. Bei AfterPay ist die beaufsichtigte Dienstleistung die Zahlungsabwicklung: die Entgegenname der Endkundengelder, die damit einhergehende Zuordnung der Zahlungen und Gutschriften von Endkunden zu den Bestellungen / Rechnungen , sowie die Weiterleitung der Gelder an die Online-Shops. Abzugrenzen sind hiervon Beschwerden in Bezug auf den Leistungsumfang der Online-Shops, welche nicht die o.g. Leistungen von AfterPay betreffen. Beispielhaft seien hier erwähnt:

Diese Beschwerden sind nicht Gegenstand des institutsinternen Beschwerdemanagements.

Wie lege ich Beschwerde ein?

Bitte senden Sie Beschwerden per E-Mail an: beschwerde@afterpay.de

Beschwerden können auch per Post gesendet werden an:

Arvato Payment Solutions GmbH

z.Hd. Beschwerdemanagement-Team/Abt. Risk & Compliance

Gütersloher Str. 123

33415 Verl

Wenn die Beschwerde bei unserem zuständigen Team eingegangen ist, wird innerhalb von 24 Stunden eine Eingangsbestätigung an Sie versendet.

Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich und geben Sie alle eventuellen vorherigen Korrespondenzen zu dieser Beschwerde an. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung.

Wie wird meine Beschwerde bearbeitet?

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden (auf dem Postweg entsprechend länger) nach Eingang Ihrer Beschwerde bei uns eine Eingangsbestätigung.

Unser Beschwerdeteam beginnt sofort mit der Untersuchung mit dem Ziel ohne unnötige Verzögerung zu antworten. APS bemüht sich, Ihre Beschwerden innerhalb von 15 Geschäftstagen abschließend zu bearbeiten. Sie erhalten in jedem Fall eine abschließende Bearbeitungsinformation.

In Fällen, in denen wir auf den Support weiterer Partner angewiesen sind, kann dieses einmal länger dauern, in diesen Fällen erhalten Sie spätestens nach 15 Geschäftstagen eine Information zum Zwischenstand und weiteren Vorgehen.

Gibt es Schlichtungsstellen die ich kontaktieren kann, wenn ich mit der abschließenden Bearbeitung durch die APS nicht zufrieden bin?

Sie können auch die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank anrufen. Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung, die APS auf Anfrage zur Verfügung stellt. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren sind auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) abrufbar. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform und in deutscher Sprache bei der Bundesbank zu beantragen. Der Antrag muss die in § 7 Abs. 1 Finanzschlichtungsstellenverordnung vorgegebenen Mindestangaben enthalten. Der Antrag kann an Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle -, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main gerichtet werden. Eine Stellung des Antrags kann auch per Fax an +49 (0)69 709090-9901 sowie per E-Mail an schlichtung@bundesbank.de erfolgen. Das Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Kann ich eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen?

Sind Sie mit unserer abschließenden Bearbeitung nicht zufrieden, steht Ihnen die Möglichkeit offen wegen behaupteter Verstöße gegen die Bestimmung des Zahlungsdiensteaufsichtsrechts oder der §§ 675c – 676c BGB (soweit anwendbar) oder gegen Art. 248 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde der Arvato Payment Solutions GmbH einzulegen:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn